| Verhaltenskodex |
Der Basgiath War College Verhaltenskodex bündelt die Prinzipien und Werte, welche die Kadett:innenen innerhalb ihrer Ausbildung und darüber hinaus zu ehrenhaften und verantwortungsbewussten Soldat:innen formen. Er ist das Fundament, auf dem Kadett:innen ihre Fähigkeiten entwickeln und ist demnach allgemeingültig für alle Quadranten. Der Reiterkodex setzt sich teilweise über ihn hinweg.
Der Kodex wurde in seiner ursprünglichen Form nicht gegendert und ist so hier aufgeführt. Es sind explizit aber alle Geschlechter mitgemeint. |
| Basgiath War College Verhaltenskodex | § 1
- Absatz 1: Jeder Angehörige des navarrianischen Militärs verpflichtet sich dem Schutz des Landes, der Königsfamilie sowie der navarrianischen Lebensweise.
§ 2
- Absatz 1: Der Struktur des Militärs ist im Befehl Folge zu leisten.
- Absatz 2: Der Wahrung der Integrität der Quadranten und der Ausbildung gilt die höchste Priorität.
- Absatz 3: Nur Reitern und bestimmten Schriftgelehrten ist der Zutritt zum Reiterquadranten gewährt. Infanterie oder Heilkundige, die ungebeten eintreten, erwartet ein schneller Tod. Ausgenommen ist der Fall einer Invasion.
- Absatz 4: Eine weitere Ausnahme bilden Heilmacher. Ihnen ist aufgrund ihrer besonderen Stellung und zur Erfüllung ihres Dienstes Zutritt zu allen Bereichen des Colleges zu gestatten.
§ 3
- Absatz 1: Kadetten tragen die Verantwortung für ihr Verhalten. Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex haben sie die Konsequenzen zu tragen.
§ 4
- Absatz 1: Kadetten, die ohne Freistellung abwesend sind, werden von ihrer Befehlskette vor das Kriegsgericht gestellt, falls sie nicht bei Sichtkontakt exekutiert werden.
- Absatz 2: Kadetten im Kriegsfall in den aktiven Dienst zu versetzen, kann nur vom Oberbefehlshaber des Basgiath War Colleges autorisiert werden.
- Absatz 3: Sich einer Bestrafung der Befehlskette zu widersetzen, kann ebenfalls von der Befehlskette vor das Kriegsgericht gebracht werden.
- Absatz 4: Die Verteilung der Staffeln unterliegt der Geschwaderführung. Der Oberbefehlshaber des Basgiath War College kann jederzeit eine Neuverteilung anordnen.
- Absatz 5: Bei der Zusammenstellung der Staffeln ist auf eine faire Verteilung zu achten.
- Nachtrag 5.2. Im Interesse der Wahrung des Friedens in Navarre dürfen einer Staffel in einem Quadranten nie mehr als drei Kadetten mit Rebellionsmalen zugewiesen werden.
- Nachtrag 5.3. Ergänzend zu den letztjährigen Änderungen, ist die Versammlung einer Gruppe von mehr als drei Gezeichneten fortan als ein Akt aufrührerischer Verschwörung zu betrachten und gilt somit als Kapitalverbrechen.
§ 5
- Absatz 1: Eine freiwillige Kapitulation im Kampf mit feindlichen Truppen ist ausgeschlossen. Es gilt die Wahrung des eigenen Geschwaders, solange Widerstand noch möglich ist.
- Absatz 2: In Kriegsgefangenschaft sind Kadetten verpflichtet, auf Befragen Namen, Dienstgrad, Dienstnummer und Geburtsdatum anzugeben. Der Beantwortung weiterer Fragen sollen sie sich nach Kräften entziehen. Sie dürfen keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen abgeben, die ihrem Land und seinen Verbündeten gegenüber illoyal sind oder ihrer Sache schaden.
- Absatz 3: Zivile Opfer sind in jeder Kampfsituation zu vermeiden.
§ 6
- Absatz 1: Das Tragen der Uniform des jeweiligen Quadranten ist verpflichtend. Kadetten gelten als Repräsentanten ihres Quadranten und haben sich dementsprechend auch in der Öffentlichkeit zu verhalten.
- Absatz 2: Die Pflege der eigenen Uniform liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Kadetten. Das das Militär Navarres das Land repräsentiert ist eine Tadellosigkeit verpflichtend. Sollten der Befehlskette Mängel auffallen, ist mit Bestrafung zu rechnen.
§ 7
- Absatz 1: Der klaren Struktur des Alltags ist Folge zu leisten. Nachtruhen und Ausgangssperren sind einzuhalten.
§ 8
- Absatz 1: Professoren und Kadetten ist es nicht erlaubt, romantische Beziehungen einzugehen.
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